• Klasseneinteilung

    1. Jüngstenklasse6 – 9 Monate

    2. Jugendklasse 9 – 18 Monate

    3. Zwischenklasse15 – 24 Monate

    4. Offene Klasse ab 15 Monate

    5. Gebrauchshundklasse ab 15 Monate

    Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gem. FCI- und VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind. Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs-Kennzeichen durch das einheitliche FCI-Gebrauchshund-Zertifikat be-stätigt wurde. Die Bestätigung ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nach-weis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.

    6. Championklasse: ab 15 Monate

    Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses ein erforderlicher Titel (Internationaler Schönheitschampion der FCI, Nationaler Champion der von der FCI anerkannten Landesverbände, Deutscher Champion (Klub und/oder VDH) bestätigt wurde. Die Titel „Deutscher Bundessieger" und „VDH Europasieger" berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Cham-piontitel auf einer anderen Rassehunde-Ausstellung zum Start in der Champion klas-se. Die Bestätigung hierfür ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.

    7. Ehrenklasse:

    Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses der Titel „Internationaler Schönheitschampion der FCI" bestätigt wurde. Die Bestätigung des Internationalen Schönheitschampions ist der Meldung in Kopie beizufügen. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden platziert.

    Der an erster Stelle platzierte Hund nimmt am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse" teil.

    8. Veteranenklasse: ab 8 Jahren

    Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Rassehunde-Ausstellung das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung dieser Klasse erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Kondition dieser Hunde geachtet werden. Die Hunde erhalten keine Formwertnote, sie werden platziert.

    Der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin nehmen an dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse" (BOB) teil.

    Der „Beste Veteran der Rasse" wird nach dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)" aus dem erstplatzierten Rüden und der erstplatzierten Hündin der Veteranen-klasse ermittelt.

    Auf Internationalen Rassehunde-Ausstellungen gibt es zusätzlich einen Veteranen-Wettbewerb, an dem der Beste Veteran jeder Rasse teilnimmt. Bei nationalen Ausstel-lungen und Spezialausstellungen ist es dem Veranstalter freigestellt, ob er zusätzlich zur Veteranenklasse einen Veteranen-Wettbewerb durchführt.

    Reihenfolge des Richtens

    Veteranen-, Ehren-, Jüngsten-, Jugend-, Zwischen-, Champion-, Gebrauchshund-, Offene Klasse.

    Die Offene Klasse muss jeweils für Rüden und Hündinnen grundsätzlich als letzte Klasse gerichtet werden.

    Zuchtgruppen-Wettbewerb

    Für alle Ausstellungen kann ein Zuchtgruppen-Wettbewerb ausgeschrieben werden. Zucht-gruppen bestehen aus mindestens drei Hunden einer Rasse mit gleichem Zwingernamen. Sie müssen am gleichen Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Formwertnote „Gut" erhalten haben oder in der Ehren- oder Veteranenklasse ausgestellt worden sein. Dieser Wettbewerb wird von einem einzelnen Zuchtrichter bewertet, welcher dazu berechtigt ist.

    Nachzuchtgruppen-Wettbewerb

    Für alle Ausstellungen kann ein Nachzuchtgruppen-Wettbewerb ausgeschrieben werden. Als Nachzuchtgruppe gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe besteht aus solch einem Rüden bzw. solch einer Hündin sowie mind. 5 Nachkom-men beiderlei Geschlechts aus mind. zwei verschiedenen Würfen. Alle vorgestellten Hunde müssen zuvor auf einer Ausstellung mind. die Formwertnote „Gut" erhalten haben, mind. 2 der vorgestellten Hunde müssen am gleichen Tag ausgestellt worden sein. Die geforderte Formwertnote muss bei der Meldung nachgewiesen werden. Beurteilungskriterien sind die Qualität der einzelnen Nachkommen sowie die phänotypische Übereinstimmung mit dem Rüden bzw. der Hündin. Dieser Wettbewerb wird von einem einzelnen Zuchtrichter bewertet, welcher dazu berechtigt ist.

    Paar-Klassen-Wettbewerb

    Für alle Ausstellungen kann ein Paarklassen-Wettbewerb ausgeschrieben werden.

    Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Die Beurteilung der Paarklasse ist gleich der Beurteilung der Zuchtgruppen. Gesucht wird das idealtypische Paar. Beide Hunde müssen am gleichen Tag bei der Einzel-bewertung mindestens die Formwertnote „Gut" erhalten haben oder in der Ehren- oder Vete-ranenklasse ausgestellt worden sein.

    Dieser Wettbewerb wird von einem einzelnen Zuchtrichter bewertet, welcher dazu berechtigt ist.

    Junior-Handling

    Die Teilnahmebedingungen und die Ausführung des Wettbewerbs sind als Durchführungs-bestimmung „Junior-Handling" gesondert durch den VDH-Vorstand geregelt.

    Das Versetzen eines Hundes in eine andere Klasse als gemeldet, ist nur möglich, wenn die-ser in Bezug auf Alter, Geschlecht, mangels Ausbildungskennzeichen, anderer Vorausset-zungen oder durch einen Fehler der Ausstellungsleitung in eine falsche Klasse eingeordnet wurde. Ein solcher Fall ist durch Beiziehung des Meldeformulars am Tage der Veranstaltung zu klären. Ist die Klassenangabe nicht eindeutig, ordnet der Veranstalter den Hund einer Klasse zu. Untersagt ist es, einen Hund auf Wunsch eines Ausstellers hin zu versetzen, oh-ne dass obige Voraussetzungen vorliegen.

    Bei allen Veranstaltungen können folgende Formwertnoten vergeben werden:

    Vorzüglich (V)

    Sehr gut (SG)

    Gut (G)

    Genügend (Ggd)

    Disqualifiziert (Disq)

    In der Jüngstenklasse werden vergeben:

    viel versprechend (vv)

    versprechend (vsp)

    wenig versprechend (wv)

    ohne Bewertung Mit dieser Beurteilung darf nur ein Hund aus dem Ring entlassen wer-den, dem keine der vorgenannten Formwertnoten zuerkannt werden kann. Der Grund ist im Richterbericht anzugeben.

    zurückgezogen Als „zurückgezogen" gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungs-vorganges aus dem Ring genommen wird.

    nicht erschienen Als „nicht erschienen" gilt ein Hund, der nicht zeitgerecht im Ring vor-geführt wird.

    Vergabebestimmung für Championtitel im Klub für Terrier e.V.

    Nach der derzeit gültigen Ausstellungsordnung

    KfT-Jugendchampion

    „KfT Jugend-Champion“Der Titel „KfT Jugendchampion“ wird einem Terrier zuerkannt, wenn 4 Anwartschaften (Jugend-CACs) vorgelegt werden können; mindestens zwei Jugend CACs müssen auf einer Terrier-Spezialausstellung zuerkannt worden sein.Die Zuerkennung muss von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern erfolgt sein.Das KfT-Jugend-Championat kann analog dem „Deutschen Champion“ auch erlangt werden, in-dem ein Jugend-CAC durch drei Res. Jugend-CACs ersetzt werden kann, wobei in diesem Fall ein Jugend-CAC auf einer internationalen Ausstellung erreicht werden muss.DasRes. Jugend-CAC kann zu einem vollen Jugend-CAC aufgewertet werden, wenn der für das Jugend-CAC vorgeschlagene Terrier am Ausstellungstag bereits Jugend-Champion ist bzw. die Bedingungen zur Zuerkennung des Titels erfüllt hat.

    Deutscher Champion (KfT)
    Regelung a)

    Der Titel „Deutscher Champion“ wird einem Terrier zuerkannt, wenn4 CACs vorgelegt werden können.Zwischen erstem und letztem CAC muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen.Die Frist von 1 Jahr und 1 Tag bedeutet, dass, wenn das 1. CAC z. B. am 1. April erworben wur-de, die letzte Anwartschaft am 1. April des Folgejahres erworben sein muss.Die Zuerkennung der Anwartschaften muss von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern er-folgt sein.Mindestens ein CAC muss auf einer CACIB-Ausstellung, einer Nationalen Rassehunde-Ausstellung oder der Klubsieger-Ausstellung zuerkannt worden sein; mindestens ein CAC muss auf einer Terrier-Spezialausstellung zuerkannt worden sein.Nur 1 CAC kann durch 3 Res. CAC ersetzt werden, unabhängig davon, ob diese Res. CAC auf nationalen oder internationalen Ausstellungen erworben wurden.Reserveanwartschaften können Anwendung finden, wenn mit ihnen der geforderte Zeitabstand erfüllt wird, entweder zum Beginnen oder Beenden der vorgegebenen Frist. AiredaleTerrier benötigen zusätzlich den Nachweis einer gültigen FCI-Gebrauchshundeprüfung der Stufe 1-3 (VPG, IPO).Fehlt dieser, kann ihnen nur der Titel „KfT Ausstellungs-Champion“ zuerkannt werden.Bei Terriern, die nach der Zuchtordnung des KfT der HD-Röntgenpflicht unterliegen, wird ein Champion-Titel des KfT erst bestätigt, bzw. zuerkannt, wenn das Ergebnis der HD-Auswertung im Bereich einer zur Zucht berechtigenden Einstufung vorliegt.Das Reserve-CAC kann zu einem vollen CAC aufgewertet werden, wenn der für das CAC vorge-schlagene Terrier am Ausstellungstag bereits Deutscher Champion ist bzw. sämtliche Bedingun-gen zur Zuerkennung des Titels erfüllt hat.Der Res. CAC-Terrier kann ebenfalls aufrücken, wenn der CAC-Gewinner am Tag derAusstel-lung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hat.Wenn 3 Res. CAC vorliegen (unabhängig davon, ob diese auf nationalen oder internationalen Ausstellungen erworben wurden), können diese einmal zu einem vollen CAC aufgewertet werden.

     

    Regelung b )
    Der Titel „Deutscher Champion“ wird einem Terrier zuerkannt, der 5 CAC errungen hat; mindestens zwei CAC müssen auf einer Terrier-Spezialausstellung errungen worden sein. Zwischen dem ersten und letzten CAC muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen. Die Frist von 1 Jahr und 1 Tag bedeutet, dass, wenn das 1. CAC z.B. am 1. April erworben wurde, die letzte Anwartschaft am 1. April des Folgejahres erworben sein muss. Die Zuerkennung der Anwartschaften muss von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern erfolgt sein. Die Frist von 1 Jahr und 1 Tag gilt durch ein zusätzliches Res. CAC gewahrt, welches entweder zum Beginnen oder Beenden Verwendung finden kann. Die Form der Aufwertung von 3 Res. CAC zu einem vollen CAC kann bei der Regelung b) keine Anwendung finden.

     

    „Deutscher Veteranen-Champion“ (KfT)

    Nur in der Veteranenklasse auf Internationalen-, Nationalen-und Terrier-Spezial-Ausstellungen an den V 1Rüden und an die V 1HündinMindestalter 8 Jahre. Für den V 2 Rüden und für die V 2Hündin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund be-reits die Bedingungen zur Erlangung des Titels erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelanerkennung besteht nicht.Titel:Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion“ (KfT) wird an Terrier verliehen, wenn diese mindes-tens für vier Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (KfT)“ vorgeschlagen wurden und zwar von mind. zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkung.Mindestens zwei Veteranen CAC müssen auf einer Terrier-Spezialausstellung errungen worden sein.